Alle Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.
Zu den Akademien
1. Staatliche Zulassung
Alle Fernstudienangebote der DGBB sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen und entsprechen somit den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsschluss und Studienbeginn
Der Vertrag wird wirksam, wenn wir Ihre Anmeldung schriftlich bestätigen. Mit Erhalt Ihrer ersten Studienleistung beginnt der Lehrgang und die Widerrufsfrist. Erst dann wird auch die erste Rate der Studiengebühren fällig. Die weiteren Raten werden zum 1. Werktag des jeweiligen Folgemonats fällig. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die monatlichen Studienleistungen erbracht. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Studienverlauf.
3. Vier Wochen kostenlos testen
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung der DGBB weitere 16 Tage, um alle Leistungen in Ruhe auf Qualität prüfen zu können. Sollten Sie wider Erwarten nicht überzeugt sein, ist dies für Sie absolut kostenlos. Bereits gezahlte Studiengebühren werden selbstverständlich in voller Höhe erstattet.
4. Individuelles Lerntempo
Sie benötigen eine kurze Lernpause? Kein Problem. Wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen pünktlich nachgekommen sind, können Sie alle Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer von mindestens sechs Monaten zweimal unterbrechen.
Hat Ihr Studium eine Dauer von über 12 Monaten, können Sie insgesamt sechs Monate pausieren. Bei einer Lehrgangsdauer von sechs bis 12 Monaten ist eine Pause von maximal drei Monaten möglich. In dieser Zeit müssen Sie keine Leistungen erbringen und es fallen natürlich auch keine Studiengebühren an.
5. Kostenlose Betreuungszeit – auch über das Studienende hinaus
Sie haben nach Ablauf der Lehrgangsdauer Ihr Studienziel noch nicht erreicht? Wir räumen Ihnen eine kostenfreie Betreuungszeit ein, welche unmittelbar an die reguläre Studienzeit anschließt. Je nach Lehrgangsdauer erhalten Sie die gleiche Anzahl an Monaten als Betreuungszeit. Die maximale Länge der Betreuungszeit beträgt 12 Monate.
Haben Sie Ihr Studium schon gemäß § 4 ein- oder mehrmals unterbrochen, so werden diese Zeiten auf die Betreuungszeit angerechnet. Eine doppelte Inanspruchnahme ist leider nicht möglich.
In dieser kostenfreien Betreuungszeit haben Sie einen Anspruch, Hausarbeiten und Fallstudien einzureichen, im Laufe der Studiendauer nicht belegte Seminare zu besuchen sowie Ihre Abschlussprüfung abzulegen.
6. Verwendung Ihrer Daten
Wir verwenden Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Um den Vertrag ordnungsgemäß durchführen zu können, müssen wir die von Ihnen geforderten Daten erheben. Außer zur Durchführung Ihrer Weiterbildung werden diese Daten in keinem Fall verwendet. Auch nach Beendigung Ihrer Weiterbildung müssen wir Daten und Dokumente weiter abspeichern, um Ihre Rechte und Ansprüche zu sichern. Die Aufbewahrungs- und Speicherfristen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Richtlinie. Zur vorzeitigen Löschung und/oder Vernichtung Ihrer Daten und Dokumente benötigen wir eine ausdrückliche und eindeutige Willenserklärung von Ihnen. Wir werden Ihren Wunsch dann sorgfältig prüfen. Sollten wir Ihrem Wunsch entsprechen, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Folgen einer Vernichtung oder Speicherung.
Sollten Sie nicht zugleich Kursteilnehmer sein, können wir Ihre Informationen über den Kursteilnehmer nur mit dessen ausdrücklicher Genehmigung, die uns schriftlich vorliegen muss, erteilen. Das gleiche gilt für die Löschung und/oder Vernichtung dieser Daten.
7. Gerichtsstand und Hinweis auf Streitbeilegung
Soweit es sich um Fernunterricht handelt, ist der Gerichtsstand der Wohnort des Vertragspartners.
Die DGBB ist nicht verpflichtet, an einer außergerichtlichen Streitbeilegung mitzuwirken. Sie nimmt auch sonst an einer außergerichtlichen Streitbeilegung nicht teil.
8. Studienzeitverlängerung nach abgelaufener Betreuungszeit
Sie haben Ihr Studium nicht innerhalb der Studiendauer sowie nach Ablauf der Betreuungszeit abgeschlossen? Sie können mit einer Studienzeitverlängerung Ihr Studium fortsetzen und Ihren Abschluss erlangen. Die Verlängerung beginnt unmittelbar im Anschluss an die kostenfreie Betreuungszeit und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Die Studienzeitverlängerung endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
In der Studienzeitverlängerung stehen Ihnen alle für die Prüfung notwendigen Unterlagen und die virtuellen Prüfungsvorbereitungseinheiten in Ihrem Onlineportal zur Verfügung. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Fachleute für prüfungsrelevante Fragen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung. Eine Studienzeitverlängerung von 12 Monaten wird standardmäßig mit einer Gebühr von 239,- Euro berechnet.
Alternativ ist eine Studienzeitverlängerung von 6 Monaten möglich. Dafür wird eine Gebühr von 139,- Euro berechnet. Die entsprechende Gebühr wird zum ersten Monat der Verlängerung fällig.
9. Ein Preis – alle Leistungen/Umsatzsteuer
Die in der Studienanmeldung aufgeführten Gebühren enthalten alle für ein erfolgreiches Studium notwendigen Leistungen: die kostenfreie Bereitstellung des Lehrmaterials, Korrektur der Hausarbeiten und Fallstudien, einmalige Besuche der Seminare und Webinare sowie die Nutzung Ihres Onlineportals und die persönliche Lernbetreuung.
Für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen keine Kosten, die über die üblichen Grundtarife, mit denen Sie rechnen müssen, hinausgehen.
Lediglich für staatliche und öffentlich-rechtliche Prüfungen fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in den Studiengebühren enthalten sind.
Unsere Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Sollte die Umsatzsteuerbefreiung enden, sind wir gesetzlich gehalten, auf die aktuellen Preise Umsatzsteuer zu erheben. Sie erklären sich bereits jetzt damit einverstanden, dass im Falle einer Umsatzsteuerpflicht die monatlichen Gebühren entsprechend angehoben werden.
10. Fälligkeit, Ankündigungsfrist
Die Gebühren sind jeweils am 1. Werktag eines jeden Monats fällig. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Einzug per Lastschrift, sofern ein SEPA-Mandat erteilt wurde. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird sowohl für den erstmaligen Einzug wie auch für jeden folgenden Einzug auf einen Tag verkürzt. Der Teilnehmer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch die DGBB verursacht wurde.
11. Kündigung des Studienvertrags
Sie können den Lehrgang erstmalig zum Ablauf des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Danach ist eine Kündigung des Vertrags jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Zeiten der Lernpause (Ziff. 4 AGB) werden auf die Kündigungsfrist nicht angerechnet. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Vertragspartners und der DGBB, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
12. Absage und Verschiebungen
Werden Terminverschiebungen von Präsenzveranstaltungen erforderlich, benachrichtigen wir Sie rechtzeitig und bieten Ihnen Ersatztermine in einem angemessenen Zeitraum an.
In Ausnahmefällen können geplante Kurse/Lehrgänge, z.B. bedingt durch zu geringe Teilnehmerzahlen, abgesagt werden. In diesem Fall werden Sie ebenfalls rechtzeitig benachrichtigt.